1. Geltungsbereich
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen iFactory mit Geschäftssitz in Würzburg und ihren Kunden. Sie sind Grundlage aller Lieferungen und Leistungen von iFactory an ihre Kunden. Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von iFactory zwischen ihren Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen den Bedingungen dieser Drittanbieter. Insbesondere gelten bei Domainregistrierungsverträgen die Bedingungen des jeweiligen Network Information Center (NIC). Des weiteren gelten Geschäftsbedingungen von Drittanbietern aus dem Ausland, soweit ein Vertragsverhältnis mit einem solchen ausländischen Drittanbieter eingegangen wurde.

    AGB des Kunden, die von den vorliegenden der iFactory abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, iFactory hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geltung der vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass iFactory in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.

  3. Geltung ausländischen Rechts
  4. Für den Fall, dass die Parteien einen Vertragsgegenstand vereinbaren, der einen Bezug zu einem Drittland aufweist, verpflichtet sich der Kunde, die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dieses Drittlandes ebenfalls zu beachten. Ein Bezug zu einem Drittland ist insbesondere dann gegeben, wenn sich beim WebHosting der Server-Standort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet oder wenn der Kunde für seine Website eine Software einsetzt, für deren Lizenzierung er mit dem Lizenzgeber die Anwendbarkeit des Rechts eines Drittlandes vereinbart hat.

  5. Zustandekommen von Verträgen
  6. Ein Vertrag mit iFactory kommt stillschweigend zustande, wenn diese auf ein Angebot des Kunden Erfüllungshandlungen unternimmt. Hinweise auf Lieferungen und Leistungen von iFactory sind als Aufforderungen, ein Angebot abzugeben, zu verstehen und sind unverbindlich. Preise unterliegen der Änderung, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Als sachliche Gründe kommen insbesondere Gebührenerhöhungen Dritter in Betracht. Haben diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, das er spätes-tens innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat.

  7. Domainregistrierung
  8. Die Registrierung eines Domainnamens führt zu einer direkten Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem entsprechenden NIC. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner des NIC hinsichtlich des Registrierungsvertrages.

    iFactory kann auf Wunsch des Kunden die Übermittlung seines Registrierungsauftrags als Erklärungsbote übernehmen. In diesem Falle trägt der Kunde die Gefahr der richtigen und rechtzeitigen Übermittlung der Erklärung.

  9. Passwort
  10. Der Kunde erhält für den Zugang zu seinem Datenmaterial eine Nutzerkennung und ein Passwort. Der Kunde soll das ihm zugegangene Passwort sofort ändern, um die Sicherheit seiner Daten zu gewährleisten.

  11. Vertragliche Hauptpflichten
    1. Der Kunde ist verpflichtet, keine politisch extremistischen, religiös fanatischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, bereitzustellen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die straf- und nebenstrafrechtlichen Bestimmungen sowie urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und die Einhaltung zivilrechtlicher Vorschriften zu beachten.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, keine pornografischen Inhalte bereitzustellen.
    4. Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, bestehend aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu behandeln.

  12. Folgen der Verletzung einer Hauptpflicht
  13. Verstößt der Kunde gegen eine unter Ziffer 6.1 bis 6.5 genannte Pflicht, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des iFactory entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von iFactory von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Sonstige Rechte von iFactory, insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

  14. Vertragsdurchführung
  15. Die Abwicklung jeglicher geschäftlicher Kommunikation kann auf elektronischem Wege erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, iFactory eine gültige E-Mail-Adresse mitzuteilen, unter der er erreichbar ist. Der Kunde akzeptiert, dass unverschlüsselte elektronische Kommunikation nicht vertraulich ist. Er übernimmt daher das Risiko des Ausspähens von Daten durch Unbefugte.

  16. Zahlungspflicht, Zahlungsweise
  17. Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten abgerechnet. Die Abrechnungen erfolgen im voraus.

    Hatte es iFactory auf Wunsch des Kunden übernommen, einen Registrierungsauftrag des Kunden für einen Domainnamen unter der Topleveldomain (TLD) ".de" zu übermitteln, ruht die Zahlungspflicht des Kunden gegenüber der DeNIC eG mit Sitz in Frankfurt am Main, solange iFactory dafür Sorge trägt, dass die Gebühren der DeNIC eG ordnungsgemäß gezahlt werden. Diese ordnungsgemäße Zahlung ist abhängig von einer entsprechenden ordnungsgemäßen Zahlung des Kunden gegenüber iFactory. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung der Gebühren der DeNIC eG durch den Kunden an iFactory kommen, ist diese berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von sieben Tagen die Zahlung für eine Domain einzustellen. Die Zahlungspflicht des Kunden gegenüber der DeNIC eG lebt dann auf.

    Die Zahlung erfolgt im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens. Für den Fall abweichender Vereinbarungen erfolgt die Annahme von Schecks erfüllungshalber.

  18. Fälligkeit, Prüfungspflicht des Kunden, Rügepflicht des Kunden
  19. Rechnungen von iFactory sind sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.

    Der Kunde hat die Rechnungen regelmäßig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber iFactory zu erheben.

  20. Sperrung
  21. iFactory ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial zu verwehren, falls die Frist fruchtlos verstreicht. Im Falle einer Sperrung hat der Kunde, je nach Vertragsgegenstand, keinen Zugriff auf Internet-Dienste über seinen Account bei iFactory. Ist Vertragsgegenstand ein Server-Paket, so wird der betreffende Server heruntergefahren. Während der Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Kunden zugreifen. Der Kunde bleibt gleichwohl verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin von iFactory vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben.

    Zur Sperrung berechtigt insbesondere

    1. ein Verstoß gegen die Pflicht aus Ziffer 6.1 bis 6.5, oder
    2. die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung, oder
    3. der Verdacht einer Rechtswidrigkeit der Inhalte des Datenmaterials des Kunden oder die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter, nachdem der Kunde hierüber informiert wurde, oder
    4. die missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
      1. nicht angeforderte elektronische kommerzielle Kommunikationen übermittelt (Spam-Mail), oder
      2. nicht angeforderte elektronische Kommunikationen in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke übermittelt (JunkMail), oder
      3. im Rahmen des jeweiligen Vertrages Software, wie z.B. auch Skripte verwendet, die das Betriebsverhalten der Infrastruktur beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen geeignet ist.

    Die Sperrung wird aufrechterhalten, um die Haftung von iFactory zu vermeiden, bis der Kunde die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegt oder gegebenenfalls beweist. Das gleiche gilt bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

    Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen Dritter ausgeschlossen.

  22. Löschung des Datenmaterials des Kunden
  23. Bleibt der Kunde auch während der Zeit der Sperrung mit der Zahlung einer fälligen Forderung in Verzug, ist iFactory ohne vorherige Ankündigung berechtigt, das Datenmaterial des Kunden zu löschen und den verfügbar werdenden Vertragsgegenstand anderweitig zu verwenden.

  24. Vertragsbeendigung
  25. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen berühren den Domainregistrierungsvertrag nicht.

    1. Ordentliche Kündigung
    2. Ein unbefristeter Vertrag ist ohne Einhaltung einer besonderen Frist von beiden Seiten jeweils zum Ende des Folgemonats kündbar. Ein befristeter Vertrag über ein Jahr ist frühestens zum Ablauf der Jahresfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Jahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden.

    3. Außerordentliche Kündigung
    4. iFactory ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

      Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

      1. der Kunde die in Ziffern 6.1 bis 6.4 genannten Pflichten schuldhaft verletzt, oder
      2. der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der der Vergütung für zwei Monate entspricht und der Kunde diese Verspätung verschuldet hat, oder
      3. der Kunde schuldhaft falsche Angaben gemacht hat, die die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und iFactory sowie diejenigen zu Drittanbietern betreffen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von iFactory zwischen ihren Kunden und Drittanbietern entstehen, oder
      4. der Kunde die Infrastruktur verwendet, um rechtswidrige Inhalte gemäß 6.1 bis 6.3 bereitzuhalten, auch wenn diese noch nicht verbreitet wurden.

  26. Haftung von iFactory
  27. Eine Haftung für anfängliche Mängel einer Sache, die dem Kunden von iFactory zur Nutzung überlassen wird, ist ausgeschlossen.

    Eine Haftung für die Zuteilung eines Domainnamens ist ausgeschlossen.

    Eine Haftung für Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung von Nutzerkennung und Passwort des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sie verschuldet hat.

    Im übrigen haftet iFactory nur für die aus der Verletzung von Kardinalpflichten entstehenden Schäden, die von iFactory, ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

    Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einflussbereich von iFactory entziehen, wie Störungen der Internetinfrastruktur durch nationale und internationale Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Kundenfehler hervorgerufen wurden, ist eine Haftung von iFactory ausgeschlossen.

    Der Höhe nach ist die Haftung für unvorhersehbare Exzessrisiken ausgeschlossen. Sie ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  28. Änderung der AGB
  29. iFactory ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in schriftlicher Form, so entfalten die neuen AGB entsprechend der Ankündigung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so hat iFactory das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen gelten sollen.

  30. Erfüllungsort
  31. Erfüllungsort aller Lieferungen und Leistungen von iFactory ist Würzburg.

  32. Ausschließlicher Gerichtsstand
  33. Für alle Ansprüche aus und auf Grund der vertraglichen Beziehungen zwischen iFactory und dem Kunden einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages, ist ausschließlicher Gerichtsstand Würzburg, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.